Zuletzt in Belgien eingeführte Kontrollen
LPG KONTROLLE (Liquefied Petroleum Gas)
Im Rahmen der Bekämpfung des Ozonproblems hat die Regierung beschlossen, den Gebrauch von LPG zu begünstigen.
Fahrzeuge mit Gasantrieb sind einer speziellen LPG-Kontrolle unterworfen, zusätzlich zu der normalen Kontrolle. Wenn Ihr Fahrzeug keine Mängel vorweist, generell oder spezifisch zur Gasinstallation, wird Ihnen eine grüne Prüfbescheinigung erteilt. Wenn ein oder mehrere Mängel unter "zu reparieren" oder unter "Regulierung mit Vorführung" erwähnt werden, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr benutzen, solange die Reparatur der LPG-Installation nicht beendet ist. Das gilt auch wenn das Fahrzeug in gutem Zustand ist und bis zur Reparatur nur mit Benzin betrieben wird..
Während der LPG-Kontrolle werden folgende Elemente überprüft:
der LPG-Tank
die Schläuche
das Dichtungsgehäuse
die LPG-Versorgung
die LPG-Leitungen unter Druck
der Benzinschieber
der LPG-Schieber
das Verdampfer-Expansionsventil
der Luft-LPG-Mischer
der Schalter (Gas / Benzin)
Die LPG-Kontrolle ist Pflicht bei der Inbetriebnahme Ihrer Gasinstallation, und bei den üblichen Prüfungen, die für Ihren Fahrzeugtyp vorgesehen sind. Eine Kontrolle muß ebenfalls durchgeführt werden, wenn Sie Ihre LPG-Einrichtung abbauen. Seit dem 01.07.2001 müssen die Fahrzeuge, die mit einer LPG-Einrichtung ausgestattet sind, bestimmten Normen entsprechen. Der Gesetzgeber legt fest, daß das Einbauen einer LPG-Ausstattung von nur einem zugelassenen Installateur und Monteur in einer anerkannten Werkstatt durchgeführt werden darf.
Die neue Regelung steht unumstritten mit dem Begriff „Sicherheit“ in Zusammenhang. Sie impliziert, daß alle Elemente einer LPG-Einrichtung den Sicherheitsnormen der internationalen Verordnung R67 entsprechen müssen, und daß die Installation unbedingt von einem zugelassenen Installateur gemacht werden muß.
Die nach dem 01.07.2001 (Inkrafttreten des K.E.) eingebauten Anlagen werden jedenfalls auch den Sicherheits- und Installationsnormen entsprechen müssen. Die Fahrzeuge, die der neuen Regelung entsprechen, werden durch eine selbstzerstörbare Vignette identifiziert, die auf der Windschutzscheibe geklebt wird. Diese wird den entsprechenden Fahrzeuge erlauben, Zugang zu Tiefgaragen zu haben. Die Vignette wird nach Kontrolle des Fahrzeugs erteilt, und für die Einrichtungen, die den neuen Normen entsprechen, wird sie den aktuellen grünen Aufkleber auf der Hinterseite des Fahrzeugs ersetzen.
Eine Anlage, die vor dem 01.07.2001 installiert wurde, muß bestimmten Übergangsregelungen entsprechen, die unter anderem die LPG-Behälter betreffen. Um jedes Explosionsrisiko zu vermeiden, muß jeder Behälter mit einem automatischen Füllmengenbegrenzer ausgestattet werden, dieser verhindert den Behälter mehr als 80% der Kapazität zu füllen. Dieser Füllmengenbegrenzer verhindert, daß die Gase vom Behälter entweichen, wenn diese sich unter Einwirkung von Hitze ausdehnen. Von nun an muß jede LPG-Einrichtung ebenfalls mit einem Hahn (mit elektrischer Steuerung) ausgestattet werden, der bei Problemen den Gasfluss automatisch schließt.
Die neuen Fahrzeuge, die vom Werk aus mit einer LPG-Einrichtung vor ihrer Immatrikulation ausgestattet wurden, werden vom Konstrukteur zur Kontrolle vorgefahren. Bei dieser Gelegenheit wird die Gasdichtigkeit kontrolliert. Der Kunde darf diese Prozedur nicht durchführen. Das Fahrzeug wird mit einer Kontrollvignette ausgestattet.
Die neuen Fahrzeuge, die eine LPG-Einrichtung vor der Immatrikulation durch einen anerkannten Installateur montiert bekommen, sind der LPG-Kontrolle unterworfen. Der Mechaniker oder zugelassene Installateur wird das Fahrzeug zur Kontrolle vorfahren. Die Kontrollvignette wird erteilt, wenn die Installation mit der Gesetzgebung in Einklang steht.
Die angemeldeten Fahrzeuge, die mit einer LPG-Einrichtung ausgestatten sind, welche nach dem 01.07.2001 von einem zugelassenen Installateur montiert wurden, werden vom Kunden zur LPG-Kontrolle vorgefahren. Diese Kontrolle - besser bekannt als Umweltkontrolle - betrifft u.a. die Übereinstimmung der Installation und deren Montage mit der Verordnung, deren Dichtheit und der Beachtung der Abgasenormen hinsichtlich der Umweltverschmutzung. Wenn das Fahrzeug in Ordnung ist, erhält der Kunde eine gültige Prüfbescheinigung und eine Kontrollvignette.
Die Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2001 mit einer LPG-Einrichtung ausgestatten wurden, und der Übergangsregelungen die in § 3 festgelegt wurden nicht entsprechen, verfügen über eine Frist bis zum 30.06.2002, um die Anpassungen durch einen zugelassenen Installateur ausführen zu lassen.
Wenn die LPG-Installation am 01.07.2002 den Übergangsregelungen nicht entspricht, muss sie auseinandergenommen werden.
Fahrzeuge mit einer LPG-Einrichtung, die den gültigen Übergangsregelungen entspricht, erhalten eine gültige Prüfbescheinigung. Diese Fahrzeuge bekommen keine Kontrollvignette, sondern behalten den grünen Aufkleber auf der Hinterseite des Fahrzeugs.
Um zusätzlich zur gültigen Prüfbescheinigung eine gültige Kontrollvignette zu erhalten, muß die Installation drei Bedingungen erfüllen : die Installationselemente müssen der internationalen Verordnung R67 entsprechen, die Installation muß mit dem Königlichen Erlass übereinstimmen, und die Anpassungen müssen von einem zugelassenen Installateur ausgeführt werden.
BEMERKUNG:
Die LPG-Installation kann von einem belgischen oder ausländischen Installateur eingerichtet werden, aber der Kunde muß sich vergewissern, daß der Installateur über einer BELGISCHEN Genehmigungsnummer verfügt. Wenn dieses nicht der Fall ist, wird die Einrichtung von der Prüfstelle abgelehnt, und das Fahrzeug erhält eine Prüfbescheinigung „ verkehrsuntauglich“.
All unsere Prüfstellen führen die LPG-Kontrolle durch.
CEMT KONTROLLE ( Konferenz der europaïschen Verkehrsminister)
Ein Fahrzeug das ein CEMT-Dokument besitzt, entspricht den technischen Sicherheitsbedingungen für "sicherere und grünere" Fahrzeuge.
Die CEMT-Bescheinigung, wird mit einem Stempel für rechtsgültig erklärt und von der Landesverkehrsverwaltung ausgestellt, Dienst Straßenverkehr. In Österreich ist diese
Genehmigung Pflicht für das Befördern von diesen "sichereren und grüneren" Fahrzeuge.
Der Transporteur der eine solche CEMT-Genehmigung besitzt, muß folgende Dokumente an Bord haben:
1. die CEMT-Genehmigung
2. das Immatrikationszertifikat
3.das grüne Dokument "Bedingung bezüglich dem Geräuch und den umweltverschmutzenden Emissionen der "grüneren und sichereren" Lastwagen (vom Konstrukteur oder Markenvertreter ausgestellt).
Dieses letzte grüne Dokument wird jedes Jahr von der anerkannten Prüfstelle erneut und ausgefüllt. Das Dokument wird auf Basis von einer kompletten technischen Kontrolle (gültige Prüfbescheinigung) und von einigen spezifischeren Kontrollen bezüglich den folgenden Punkten, ausgefüllt:
die Umweltkontrolle
das Funktionnieren des ALR (automatischer Korrektor der Bremsung der Last entsprechend)
das Funktionnieren des ABS
die Tiefe der Reifenprofile (mindestens 2 mm)
Für eine CEMT Überprüfung können Sie sich an folgende Prüfstellen wenden:
Tienen
Namur
Aye
Neufchâteau
Eupen
Wanze
ERWEITERUNG DER REIFENKONTROLLE
Bei der Homologierung jedes Fahrzeugsprototyps werden die Minimalanforderungen bezüglich den Reifen von den Herstellern definiert, und durch anerkannte Firmen festgesetzt.
Im Leben eines Fahrzeugs muß der Eigentümer diese Eigenschaften intakt halten, damit das Fahrzeug mit dem homologierten Prototyp übereinstimmt.
Diese Bestimmung betrifft, unter anderem, die Reifen; und die Prüfstellen verdoppeln ab jetzt ihre Aufmerksamkeit bezüglich den empfohlenen Größen, dem Geschwindigkeitsindex und Lastindex, die die Reifen charakterisieren. Bei einem Wechsel ist es sinnvoll sich bei einem Fachmann oder einer Prüfstelle zu erkundigen, um die Konformität der vorgesehenen Reifen sicher zu stellen
Kontrolle der beschädigten Fahrzeuge nach einer wichtigen Reparatur
Seit dem 1. September 1999 müssen sich beschädigte Fahrzeuge nach der Reparatur einer "Kontrolle nach Unfall" unterwerfen. Diese Kontrolle überprüft, ob das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden kann. Sie betrifft nur Fahrzeuge, die einen Schaden am Fahrgestell, an der Lenkung, an der Aufhängung und / oder an die Bremsorgane hatte.
Außer der üblichen Kontrolle des Fahrzeugs werden spezifische Messungen der Radsatzgeometrie durch ein dreidimensionales Spitzengerät durchgeführt.
„Umweltkontrolle"
Seit Anfang 1999 messen unsere Prüfstellen die Schadstoffemission der Diesel- und Benzinmotoren, mit oder ohne Katalysator. Die Ausfüfung dieser Maßnahmen ermöglichte Belgien sich den europäischen Anweisungen anzupassen.
Kontrolle des Geschwindigkeitsbegrenzers (für Nutzfahrzeuge)
Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist Pflicht für Lastfahrzeuge, Zugmaschinen und Abschleppwagen über 12 Tonnen, sowie für Autobusse und Reisebusse über 10 Tonnen. Dies gewährleistet, daß der Fahrer die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet (85 Km/St. für Lastfahrzeuge und 100 Km/St. für Autobusse und Reisebusse)
Der Geschwindigkeitsbegrenzer muß sich einer intensiven Überprüfung bezüglich der Konformität, Installation und der Funktionstüchtigkeit in den Prüfstellen unterziehen.
Kontrollvignette für Nutzfahrzeuge
Dieses Jahr ist auch eine Vignette der technischen Überwachung für Nutzfahrzeuge eingeführt worden. Damit können die Ordnungskräfte sofort nachsehen, ob das Fahrzeug eine gültige Prüfbescheinigung besitzt.